Eine Finanzholding ist eine Holding, deren Zweck sich auf das Halten und Verwalten gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen beschränkt und die keine Leistungen gegen Entgelt erbringt. Sie ist kein Unternehmer, da sie keine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 UStG ausübt. Eine sog. Führungs- oder Funktionsholding ist indessen unternehmerisch tätig. Vgl. dazu Abschnitt 2.3 Abs. 3 UStAE.
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