15. April 2015 Folgebescheid Folgebescheid Wird ein Grundlagenbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert, ist der Steuerbescheid als Folgebescheid anzupassen (Bindungswirkung des § 182 Abs. 1 AO). zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...