Gesellschafterfremdfinanzierung

Als Gesellschafterfremdfinanzierung wird die Finanzierung einer Kapitalgesellschaft durch ihre Gesellschafter bezeichnet. Im deutschen Steuerrecht sind bei einer Gesellschafterfremdfinanzierung insbesondere die Vorgaben des § 8a KStG sowie der verdeckten Einlage und verdeckten Gewinnausschüttung zu beachten. Im Rahmen des § 8a KStG kommt es zur Versagung einzelner Ausnahmetatbestände der Zinsschranke, falls eine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung vorliegt.