Die GmbH & Co. KG ist eine Mischrechtsform (Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH persönlich haftender Gesellschafter ist), deren Besteuerung dem Transparenzprinzip folgt. Je nachdem, ob die Gesellschafter Kapitalgesellschaften oder natürliche Personen sind, unterliegen die Einkünfte der Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer. Für Zwecke der Gewerbesteuer ist die GmbH & Co. KG als eigenes Steuersubjekt zu qualifizieren. Bezüglich der Rechnungslegung sind Personenhandelsgesellschaften den Kapitalgesellschaften gleichgestellt, wenn es keine natürliche Person als Vollhafter gibt (§ 264a HGB). Um die Haftung zu begrenzen, ist der einzige persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) der KG in der Regel eine Kapitalgesellschaft.
Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unserer Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.
Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten. Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken.