10. Februar 2016 Inland i.S.d. UStG Inland i.S.d. UStG Inland ist nach § 1 Abs. 2 S. 1 UStG das Hoheitsgebiet der BRD, ohne die zollfreien Gebiete Büsingen und Helgoland. Des Weiteren sind vom Inland Freihäfen und Meeresgebiete ausgenommen. zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...