15. April 2015

Innengesellschaft

Innengesellschaft

Eine Innengesellschaft ist eine Gesellschaft, die nicht gegenüber Dritten (d.h. im Außenverhältnis) auftritt. Die Tätigkeit einer Innengesellschaft beschränkt sich auf Vermögenseinlage in das Handelsgewerbe einer anderen Gesellschaft. Beispielsweise handelt es sich bei der typisch stillen Gesellschaft nach § 230ff. HGB um eine Innengesellschaft.