Investitionszulagen sind staatliche steuerfreie Zulagen für die Anschaffung bestimmter Wirtschaftsgüter in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Förderfähig sind neue abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die die Voraussetzungen des § 2 InvZulG erfüllen. Im Gegensatz zum Investitionszuschuss ist die Zulage eine steuerfreie Einnahme und gehört damit nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
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