Kleinbetragsrechnungen sind solche, die 250 € nicht überschreiten. Für diese gelten Erleichterungen hinsichtlich der für den Vorsteuerabzug erforderlichen Rechnungsbestandteile. Anders als bei „normalen“ Rechnungen reicht es aus, wenn Kleinbetragsrechnungen die in § 33 UStDV angeführten Mindestangaben enthalten.
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