Kleinbetragsrechnungen

Kleinbetragsrechnungen sind solche, die 250 € nicht überschreiten. Für diese gelten Erleichterungen hinsichtlich der für den Vorsteuerabzug erforderlichen Rechnungsbestandteile. Anders als bei „normalen“ Rechnungen reicht es aus, wenn Kleinbetragsrechnungen die in § 33 UStDV angeführten Mindestangaben enthalten.