15. April 2015

Originärer Vermögensgegenstand

Originärer Vermögensgegenstand

Ein Originärer Vermögensgegenstand ist ein selbst geschaffener Vermögensgegenstand. Relevant ist die Unterscheidung zwischen derivativem und originärem Vermögensgegenstand insbesondere bei der Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen wie bspw. des Geschäfts- oder Firmenwerts.

Handelsbilanz: Originäre Vermögensgegenstände unterliegen (ab 2010) einem Aktivierungswahlrecht.

Steuerbilanz: Originäre Vermögensgegenstände sind nicht ansatzfähig.