Ein Real Estate Investment Trust (REIT) ist eine Immobilienaktiengesellschaft, die auf Gesellschaftsebene nicht besteuert wird, d.h. weder der Körperschaftsteuer noch der Gewerbesteuer unterliegt. Damit die Vergünstigung in Anspruch genommen werden kann, müssen jedoch eine Reihe besonders strenger Voraussetzungen erfüllt werden. So muss sich bspw. die Tätigkeit auf das Halten und Verwalten von Immobilien beschränken und 90 Prozent des Jahresüberschusses an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Auf Ebene des Gesellschafters sind sowohl das Teileinkünfteverfahren als auch die Beteiligungsertragsbefreiung nicht anwendbar. Zu Einzelheiten der steuerlichen Behandlung siehe Abschnitt drei REITG.
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