Die Reinvermögenszugangstheorie definiert Einkommen als den Vermögenszuwachs während einer gegebenen Periode. Damit sind auch Veräußerungsgewinne bei Veräußerung einer Einkunftsquelle zu erfassen. Für die Feststellung der Einkünfte ist das Vermögen am Ende des vorangegangenen Veranlagungszeitraums mit dem Vermögen am Ende des aktuellen Veranlagungszeitraums zu vergleichen.
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