Reihengeschäft

Das Reihengeschäft ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht und liegt vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und der Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer befördert oder versendet wird (§ 3 Abs. 6a S. 1 UStG). Die Beförderung/Versendung des Gegenstandes ist nur einer der Lieferungen zuzuordnen. Merke: Es gibt nur eine bewegte Lieferung nach § 3 Abs. 6 S. 1 UStG im Reihengeschäft, die anderen Lieferungen sind ruhend, § 3 Abs. 7 S. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 UStG. Nur die bewegte Lieferung kann eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung bzw. Ausfuhrlieferung sein, da nur diese das Tatbestandsmerkmal des Gelangens eines Gegenstandes von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat erfüllt.