Bei nationalen steuerlichen Richtlinien handelt es sich um Verwaltungsvorschriften, die eine einheitliche Auslegung der Steuergesetze durch die Finanzverwaltung sicherstellen. Sie werden vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) erlassen. Europäische Richtlinien sind Teil des europäischen Sekundärrechts, durch sie wird die steuerliche Harmonisierung vollzogen. Sie müssen innerhalb einer bestimmten Frist in den nationalen Gesetzen umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten haben insoweit eine Gestaltungsfreiheit, als dass sie die Umsetzung für den Steuerpflichtigen günstiger, jedoch keinesfalls ungünstiger, ausgestalten dürfen. Werden Richtlinien nicht oder nicht richtig umgesetzt, kann sich der Steuerpflichtige nach Ablauf, der für die Umsetzung bestimmten Frist, direkt auf die Richtlinie berufen.
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