Sammelposten

Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten (ohne USt) zwischen 250 € und 1.000 € liegen, können in einem Sammelposten Gewinn mindernd linear über fünf Jahre gemeinsam abgeschrieben werden, § 6 Abs. 2a EStG. Dieses Wahlrecht kann jedoch für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften, hergesellten oder eingelegten Wirtschaftsgüter (mit Anschaffungskosten von 250 € bis 1.000 €) nur einheitlich ausgeübt werden (§ 6 Abs. 2a S. 5 EStG).