15. April 2015

Umlaufvermögen (UV)

Umlaufvermögen (UV)

Im Umlaufvermögen (UV) sind diejenigen Vermögensgegenstände auszuweisen, die nicht dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft zu dienen und nicht Rechnungsabgrenzungsposten sind. Die Zweckbestimmung entscheidet über die Zuordnung eines Vermögensgegenstands zum Umlaufvermögen.