Ursprungslandprinzip

Nach dem Ursprungslandprinzip werden die erbrachten grenzüberschreitenden Umsätze mit der Steuer des Landes belastet, in dem der leistende Unternehmer seinen Sitz hat. Durch die unterschiedlichen nicht angeglichenen Steuersätze der EU-Staaten kann das Ursprungslandprinzip zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen. Der Endverbaucher wird somit mit der Steuer des Ursprungslandes/Herkunftslandes belastet. (siehe auch Bestimmungslandprinzip)