Die Verbrauchsfolgebewertung ist in § 246 S. 1 HGB geregelt. Hierbei wird bei der Bewertung vorausgesetzt, dass es sich bei den zu bewertenden Vorräten um gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens handelt. Es wird davon ausgegangen, dass die zuerst oder zuletzt angeschafften bzw. hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind. Es ist zwischen FiFo- und LiFo-Verfahren zu unterscheiden. Beim FiFo-Verfahren (First In First Out) werden die Abgänge am Jahresende beginnend mit den Preisen der ältesten Bestände bewertet. Beim LiFo-Verfahren (Last In First Out) wird am Jahresende unter der Annahme, dass die zuletzt beschafften Waren als erste das Unternehmen verlassen, mit den Preisen der zuerst beschafften Mengen bewertet.
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