Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten bzw. Schulden sind Verpflichtungen gegenüber einer anderen Person, die zu einer einklagbaren Belastung des Schuldners führen. Je nachdem, ob bereits Höhe und Eintritt der Schuld feststehen oder nicht, sind die Schulden wie folgt zu unterteilen:

Verbindlichkeit = sichere Schuld; Eintritt, Höhe und Fälligkeit stehen fest

Rückstellungen = ungewisse Verbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten = ungewisse Verbindlichkeit, für die die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme gering ist.

Verbindlichkeiten sind Teil des Fremdkapitals. Denkbar sind auch faktische Verbindlichkeiten, die nicht juristisch durchgesetzt werden können (z.B. verjährte Lieferantenverbindlichkeiten).