Der steuerliche Verlustvortrag ist die Summe der nicht genutzten Verluste der vergangenen Wirtschaftsjahre, die dem Unternehmen in künftigen Jahren als Steuerminderungspotenzial zur Verfügung stehen. In Deutschland sind dabei die Regelungen zum Verlustuntergang und der Mindestbesteuerung zu beachten. Verlustvorträge können bis zur Höhe von
1 Mio. € (Sockelbetrag) vollständig, darüber hinaus nur zu 60 % des Gesamtbetrags der Einküfte abgezogen werden.
Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unserer Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.
Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten. Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken.