Im Rahmen einer Verschmelzung wird das gesamte Vermögen eines Rechtsträgers auf einen bestehenden oder neu zu gründenden Rechtsträger übertragen. Die Verschmelzung folgt dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft werden durch Anteilstausch entschädigt. Steuerlich ist die Verschmelzung im dritten Teil des UmwStG geregelt.
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