Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug ist in § 15 UStG geregelt und verhindert die Kumulation der Umsatzsteuer innerhalb der Wertschöpfungskette. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG ist, dass eine ordnungsgemäße Rechnung i.S.d. §§ 14, 14a UStG ausgestellt wurde, die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wurde (Ausnahme Kleinbeträge), die Leistung für ein Unternehmen im Rahmen des Unternehmens erbracht wurde und der Gegenstand zu mehr als 10 % unternehmerisch genutzt wird (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG).