Zebragesellschaften sind nicht gewerblich tätige Personengesellschaften, deren Anteile von mindestens einem der Gesellschafter im Betriebsvermögen gehalten werden oder mindestens ein Gesellschafter keine natürliche Person ist. Bei diesen Gesellschaftern sind die Einkünfte sodann als Einkünfte aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren, obwohl die Zebragesellschaft selbst keine gewerblichen Einkünfte erzielt.
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