Gewinneinkunftsarten

Als Gewinneinkunftsarten werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) bezeichnet. Einkünfte sind gem. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG der Gewinn, der sich regelmäßig durch Einnahme-Überschussrechnung oder Betriebsvermögensvergleich ergibt.