Gewinnermittlungsarten

Es ist zwischen folgenden Gewinnermittlungsarten zu unterscheiden:
– Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG),
– Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG),
– Gewinn bei Kaufleuten und bestimmten anderen Gewerbetreibenden (§ 5 EStG) und
– Durchschnittssätze (§ 13a EStG).