Es ist zwischen folgenden Gewinnermittlungsarten zu unterscheiden: – Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG), – Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), – Gewinn bei Kaufleuten und bestimmten anderen Gewerbetreibenden (§ 5 EStG) und – Durchschnittssätze (§ 13a EStG).