Zusammenfassende Meldung (ZM)

Um die Umsatzbesteuerung bei innergemeinschaftlichen Erwerben überwachen zu können, wurde das Mehrwertsteuer-Informations-Austauschsystem (MIAS) in der EU eingeführt. Zentrales Mittel ist die ZM, die ein Unternehmer, der innergemeinschaftliche Lieferungen durchführt, in jedem Mitgliedstaat abzugeben hat. Die Daten in den Zusammenfassenden Meldungen ermöglichen den Mitgliedstaaten, die Erwerbsbesteuerung zu überprüfen und eventuelle Missbräuche aufzudecken. Nationale Rechtsgrundlage für die Zusammenfassende Meldung bildet § 18a UStG.