14. April 2015 Eigenkapitalbeschaffungskosten Eigenkapitalbeschaffungskosten Eigenkapitalbeschaffungskosten, d.h. Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital, dürfen in die Bilanz nicht als Aktivposten aufgenommen werden (§ 248 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Sie sind sofort erfolgswirksam zu erfassen. (siehe auch Gründungskosten) zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...