Als gewillkürtes Betriebsvermögen werden gemischt genutzte Wirtschaftsgüter bezeichnet, deren betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50% beträgt. Der Steuerpflichtige hat bezüglich der Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen ein Wahlrecht für gewillkürtes Betriebsvermögen. Er kann die Wirtschaftsgüter sowohl dem Betriebs- als auch dem Privatvermögen zuordnen.
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