Innenverhältnis

Das Innenverhältnis beschreibt die Beziehung (Rechte und Plichten) der Gesellschafter eines Unternehmens untereinander. Diese gehen aus der Satzung, dem Gesellschaftsvertrag oder aus den gesetzlichen Bestimmungen hervor. Geregelt sind u.a. die Gewinn- und Verlustbeteiligung sowie die Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführung. (siehe auch Außenverhältnis)