Kapitalmarktorientierte Kapitalgeselschaft

Eine Kapitalgesellschaft wird als kapitalmarktorientiert bezeichnet, wenn sie einen organisierten Markt durch von ihr ausgegebene Wertpapiere in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat (vgl. § 264d HGB).