Die Kapitalverkehrsfreiheit ermöglicht den EU-Mitgliedstaaten einen reibungslosen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und den Transfer von Geld- und Sachkapital (z. B.: Investitionen, Finanzdienstleistungen, Zugang von Wertpapieren zum Kapitalmarkt). Sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch gegenüber Drittländern besteht demnach ein grundsätzliches Verbot jeglicher Beschränkungen, welche den Kapitalverkehr behindern würden. Die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs ist im Gegensatz zu den anderen Grundfreiheiten auch für Beziehungen zu Drittstaaten zu beachten.