Beim Leistungsfähigkeitsprinzip handelt es sich um ein Fundamentalprinzip des deutschen Steuerrechts. Es ist die steuerliche Umsetzung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 GG). Demnach soll jeder nach Maßgabe seiner individuellen ökonomischen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung staatlicher Leistungen beitragen. Es ist die Totalperiode für die Überprüfung des Leistungsfähigkeitsprinzips zugrunde zu legen und nicht die einzelnen Perioden der Besteuerung.
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