Lex specialis

Lex specialis bedeutet spezielleres Recht. Ein juristischer Grundsatz lautet: „lex specialis derogat legi generali“. Das bedeutet, dass das speziellere Gesetz dem Allgemeineren vorgeht. Dem Sinn nach meint der Ausspruch, dass die allgemeine Norm so lange Anwendung findet, bis sie von einer speziellen Norm verdrängt wird.