Qualifikationskonflikte können auftreten, wenn im internationalen Steuerrecht ein grenzüberschreitender Sachverhalt durch die betroffenen Staaten unterschiedlich gewürdigt wird (objektiver Qualifikationskonflikt). Rührt die unterschiedliche Beurteilung aus der Qualifikation der Person (bspw. Behandlung einer Personengesellschaft als intransparent), handelt es sich um einen subjektiven Qualifikationskonflikt oder Zurechnungskonflikt. Sind sich die Vertragsstaaten uneins was besteuert werden soll, liegt ein Objektqualifikationskonflikt vor. Qualifikationskonflikte können zur Doppelbesteuerung trotz DBA oder doppelter Nichtbesteuerung (weiße Einkünfte) führen. Qualifikationskonflikte sollen regelmäßig durch Verständigungsverfahren zwischen den beteiligten Staaten gelöst werden.
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