Eine ruhende Lieferung ist eine Lieferung i.S.d. § 3 Abs. 7 S. 1 UStG, bei der die Verfügungsmacht an einen Gegenstand verschafft wird, ohne dass dieser befördert oder versendet wird. Typisches Beispiel: Grundstückslieferung.
Innovative Lehrgänge für Berufstätige im Bilanz- und Steuerrecht + Vorbereitungskurse für angehende Steuerberater und Steuerfachangestellte!