Welcher Zeitpunkt für die Bilanzerstellung maßgeblich ist, ergibt sich nach dem Stichtagsprinzip. Bilanzstichtag ist demnach der Tag, „für“ oder „auf“ den die Bilanz erstellt wird. § 242 Abs. 1 HGB bestimmt hierfür den Schluss eines jeden Geschäftsjahres, das ist im Zweifel jeweils 24:00 Uhr des betreffenden Tages.
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